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Keine Klagewelle wegen Mindestlohn

Erfurt. Der vor rund einem Jahr eingeführte gesetzliche Mindestlohn sorgt nicht für eine Flut juristischer Auseinandersetzungen. »Es gibt keine Klagewelle zum Mindestlohn bei den Arbeitsgerichten«, sagte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, am Mittwoch in Erfurt. Sie schließt daraus, dass sich die Unternehmen an das Gesetz hielten und die Kontrollen effizient seien. Bei Klagen ginge es vor allem um den Wegfall oder die Anrechnung von Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auf die vorgeschriebene Mindesthöhe des Stundenlohns von 8,50 Euro. Schmidt kündigte in diesem Jahr eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Anrechnung von Sonderzahlungen auf den Mindeststundenlohn an. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.02.2016, Seite 1, Inland

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