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10.02.2016

»Staatsanwalt im Nacken«

NSU-Aufklärern droht Strafverfolgung, wenn sie am falschen Ort aus Akten zitieren. V-Mann-Führer Temme musste kein Disziplinarverfahren fürchten. Gespräch mit Hermann Schaus

Interview: Claudia Wangerin
Im Münchner NSU-Prozess beantwortet die Hauptangeklagte Beate Zschäpe neuerdings schriftlich Fragen des Gerichts, die Glaubwürdigkeit ist zweifelhaft. Nach Zschäpes Worten war der NSU kein größeres Netzwerk; Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mordeten demnach allein. Sie gehören dem Untersuchungsausschuss an, der zuletzt Geheimdienstzeugen zum Mord an Halit Yozgat 2006 in Kassel befragt hat. Was ist Ihr Eindruck? Was den damaligen V-Mann-Führer Andreas Temme betrifft,...

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