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09.02.2016

Eine gigantische Umverteilung

Wer noch keine »elektronische Gesundheitskarte« mit Lichtbild hat, wird vom Arzt nur noch auf Privatrechnung behandelt

Von Gitta Düperthal
Jahrelang hatten Versicherte Widerstand gegen die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) geleistet, da sie mangelnden Datenschutz befürchteten: Sie schickten deshalb einfach das von den Krankenkassen geforderte Foto nicht ein. Diese sind nach Sozialgesetzbuch Paragraph 291 Absatz zwei verpflichtet, die neue Karte mit einem Bild auszustatten. Also: kein Foto – keine eGK. Ab Beginn 2016 klappt eine solche Verweigerung nicht mehr. Zwar gestalten die Krankenkassen de...

Artikel-Länge: 3930 Zeichen

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