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30.01.2016

Spitzeloffensive beschlossen

Österreich: Staatsschutzgesetz bringt Behörden weitreichende Kompetenzen. Künftig Überwachung ohne richterliche Kontrolle möglich

Von Simon Loidl, Wien
Die österreichische Regierung hat am Mittwoch ein neues Staatsschutzgesetz beschlossen, das am 1. Juli in Kraft treten soll. Ab diesem Zeitpunkt erhält das »Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung« weitreichende zusätzliche Kompetenzen und Überwachungsmöglichkeiten. Der Fokus liegt auf der »Verhinderung« von Straftaten. Deshalb darf die Behörde künftig zur »Bewertung der Wahrscheinlichkeit« einer verfassungsgefährdenden Aktivität auch ohne richter...

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