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22.01.2016

Entmündigt

Vermögenseinzug bei Flüchtlingen. Gastkommentar

Von Ulla Jelpke
In der Schweiz und in Dänemark müssen Flüchtlinge bei Einreise einen Großteil ihres mitgeführten Bargeldes an die Polizei abliefern. Als diese Regelung in Dänemark eingeführt wurde, stieß dies noch auf internationale Proteste. Doch wie jetzt bekanntwurde, nehmen auch süddeutsche Behörden Flüchtlingen bei der Ankunft in Aufnahmeeinrichtungen Bargeld und Wertsachen ab. In Bayern kann bei einem Flüchtling alles über einen sogenannten Selbstbehalt von 740 Euro hinausgeh...

Artikel-Länge: 2905 Zeichen

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