18.12.1997
Berliner Verlag muß IM-Keule einpacken
Redakteur erreichte vor Gericht Weiterbeschäftigung
Von Tilo Gräser
Es liege kein »wichtiger Grund« für eine fristlose Kündigung vor. Mit diesem am Mittwoch verkündeten Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts gewann Peter Venus, Redakteur der Berliner Zeitung und Betriebsrat im Berliner Verlag, den Prozeß um seine Entlassung vom 23. September. Venus müsse weiterbeschäftigt werden, verkündete Richter Andreas Dittert. Venus hatte das Urteil erwartet und fühlte sich danach »hervorragend«.Der zur Bertelsmann-Tochter Gruner + Ja...
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