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07.01.2016

Schluss mit Familienversicherung

Krankenkassen: Neues Sonderrecht für jugendliche Hartz-IV-Bezieher. Experten warnen vor Tücken

Von Susan Bonath
Seit Jahresbeginn gelten für Hartz-IV-Bezieher neue Regeln, die eine Fülle zusätzlicher Bürokratie bedeuten. Besonders betroffen sind Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr beziehungsweise ihre Eltern. Egal ob die jungen Leute noch zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen – sie müssen sich von nun an selbst krankenversichern. Denn der Vorrang der Familienversicherung bei den Krankenkassen gilt für Hartz-IV-Bezieher nicht mehr. Das bedeutet: Jeder »erwerbs...

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