21.02.2002
Legitime Meinungsäußerung
Gelöbnix-Protest: Landgericht Berlin sprach Störerin der Bundeswehr-Rekrutenvereidigung frei
Von Frank Brendle
Bei den Protesten junger Kriegsgegner gegen das Bundeswehr-Gelöbnis am 20. Juli 1999 handelt es sich um eine legitime Meinungsäußerung. Das entschied das Landgericht Berlin in einer Berufungsverhandlung am Montag. Die Angeklagte Ines W. wurde freigesprochen. Die 25jährige hatte sich an der spektakulären Störaktion von 18 Jugendlichen beteiligt, die das Konzept eines »feierlichen« Gelöbnisses ordentlich durcheinandergebracht hatten. Ines W. nahm damals vor dem Redner...
Artikel-Länge: 3053 Zeichen


