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17.12.2015

Hinweisen nachgehen

Wohlleben-Aussage im NSU-Prozess

Von Claudia Wangerin
Es steht Aussage gegen Aussage: Ralf Wohlleben hat im NSU-Prozess auffallend spät den Angaben seines Mitangeklagten Carsten S. widersprochen, die vor allem deshalb glaubwürdig wirkten, weil dieser im Frühsommer 2013 nicht nur Wohlleben belastet hatte, sondern auch sich selbst – in einem Punkt, der nicht in der Anklageschrift stand. Es ging darum, ob S. wissen oder ahnen konnte, dass die von ihm an Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gelieferte Schusswaffe nicht nur für Dr...

Artikel-Länge: 2830 Zeichen

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