14.12.2015
Aus Leserbriefen an die Redaktion
Schlechte Rechtssituation Zu jW vom 5./6. Dezember: »Keinen verhungern lassen?« Leider wurde in dem Artikel darauf verzichtet, die ausländerrechtliche Seite mit zu berücksichtigen. EU-Bürger, die sich als Arbeitnehmer in Deutschland aufhalten, haben ein Aufenthaltsrecht. Arbeitnehmer ist jedoch nur derjenige, der mindestens 5,5 Stunden in der Woche arbeitet. Sobald im ersten Jahr der Zuwanderung der Hartz-IV-Anspruch nach einer Beschäftigung erlischt bzw. gar k...
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