15.02.2002
Karlsruhe bestätigt DDR-Rentenanspruch
BVerfG: Verweigerung von Dienstbeschädigungsbezügen nicht mit Grundgesetz vereinbar
Ehemalige Staatsbedienstete der DDR haben einen Anspruch auf Renten für früher erlittene Dienstbeschädigungen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß. Die Verfassungsrichter erklärten damit gegenteilige Regelungen für »nicht mit dem Grundgesetz vereinbar«. Nach Ansicht des BVerfG gibt es »keine rechtfertigenden Gründe«...
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