09.12.2015
Geheimdienst baut um
Karlsruher Verfassungsgericht entscheidet im März über NPD-Verbot. SPD will Polizeibefugnisse für Verfassungsschutz
Von Ulla Jelpke
Das Bundesverfassungsgericht will im kommenden Jahr über ein Verbot der neofaschistischen NPD entscheiden. Ein entsprechender Antrag des Bundesrates aus dem Jahr 2013 wurde von den Karlsruher Richtern am Montag angenommen. Das Hauptverfahren soll an vorerst drei Terminen vom 1. bis zum 3. März laufen. Die Karlsruher Richter müssen dann entscheiden, ob die NPD in »aggressiv-kämpferischer« Weise gegen die »freiheitliche demokratische Grundordnung« vorgeht, ein »Klima...
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