14.02.2002
»Kriminelle Richter, West-Justizminister«
Der Fall Hermann von Berg: Ein Ostdeutscher wagt, sich gegen seine Enteignung zu wehren (Teil II und Schluß)
Von Arnold Schölzel
Die Argumente, die Hermann von Berg und seine Familie geltend machen, sind überzeugend. Der »redliche Erwerb« von Grundstück und Haus, der die sogenannte Restitution zugunsten von Alteigentümern ausschließt, ist nachgewiesen und zuletzt von der Gemeindevertretung Schöneiche im Herbst 2001 bestätigt. Aus den beigebrachten Urkunden geht auch hervor, daß die Vorgehensweise der DDR-Behörden bei der Behandlung von Grundstücken, die in staatlicher Verwaltung waren, äußers...
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