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19.12.2015

Migrationspolitische Amtshilfe

Führende Unionspolitiker wollen Befugnisse der Bundeswehr im Inland ausweiten. Da kommen die Flüchtlinge wie gerufen

Von Peer Heinelt
In Artikel 35 des Grundgesetzes heißt es, »alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe«. Auf diese Bestimmung beruft sich die Bundeswehr, wenn sie anstelle der Bundespolizei Flüchtlinge in sogenannte Erstaufnahmeeinrichtungen eskortiert, um sie dort erkennungsdienstlich zu behandeln. Führenden Unionspolitikern reicht das nicht, verlangen sie doch schon seit geraumer Zeit, die Befugnisse der Truppe im Inland auszuweiten. Nac...

Artikel-Länge: 3032 Zeichen

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