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05.12.2015

Keinen verhungern lassen?

Bundessozialgericht: Behörden müssen arbeitssuchenden EU-Bürgern ohne Anspruch auf Hartz IV spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt Sozialhilfe zahlen

Von Christina Müller
Wachsende Arbeitslosigkeit treibt immer mehr EU-Bürger auf Jobsuche in reichere Mitgliedsstaaten. Jene, die in Deutschland keine Stelle finden oder nach kurzer Zeit wieder erwerbslos werden, durften bislang nicht darauf hoffen, vom Staat unterstützt zu werden. Die Sozialgesetze verwehren denen, die sich zum Zweck der Arbeitssuche in der Bundesrepublik aufhalten, den Zugang zu existenzsichernden Leistungen. Dem schob das Bundessozialgericht (BSG) nun mit gleich drei ...

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