12.02.2002
Gutachten nur vom Facharzt
Psychologen-Richtlinien zur Untersuchung traumatisierter Flüchtlinge und Abschiebehäftlinge
Von Michael Klarmann
Durch Krieg, Folter und Haft traumatisierte Asylbewerber sollen nur noch von Spezialisten und im Beisein eines qualifizierten Dolmetschers untersucht werden dürfen. Das sehen die »Standards zur Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Klageverfahren« vor. Das neunseitige Papier einer Projektgruppe von erfahrenen Psychoanalytikern und -therapeuten geht zurück auf den »Aachener Appell« und wird der Bundesärztekammer sowie dem Bundesamt f...
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