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03.12.2015

Keine Menschenwürde für alle

Grundsatzurteil erwartet: Haben arbeitssuchende EU-Bürger Recht auf Existenzminimum?

Von Susan Bonath
Das Grundrecht auf Existenzsicherung gilt in Deutschland nicht für alle. Nicht nur vom Wohlverhalten von Armut Betroffener hängt die Gewährung ab, sondern auch vom Zufall des Geburtsortes. So sind Bürger aus Staaten der Europäischen Union (EU) und ihre Familien von der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) oder bei Erwerbsunfähigkeit (Sozialhilfe) ausgeschlossen, wenn ihnen ein Aufenthaltsrecht »alleine zum Zweck der Arbeitssuche« gewährt wurde. Am heutigen...

Artikel-Länge: 3542 Zeichen

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