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Bundespräsident nicht auskunftspflichtig

Berlin. Bundespräsident Joachim Gauck (Foto) muss die Öffentlichkeit nicht über Bedenken bei der Prüfung von Gesetzen informieren. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Eine Veröffentlichung würde die Integrationsfunktion des Bundespräsidenten infrage stellen, hieß es am Donnerstag zu einem Beschluss des Gerichts vom 24. November. Damit wurde der Eilantrag eines Journalisten abgewiesen. Das Bundespräsidialamt hatte ihm die Auskunft darüber verweigert, welche verfassungsrechtlichen Bedenken es gegen das Betreuungsgeldgesetz gebe. Das Gericht folgte dieser Auffassung. Zwar müssten auch der Präsident und das Bundespräsidialamt die Presse über Geschehnisse von öffentlichem Interesse wahrheitsgemäß informieren. Bei der Ausfertigung von Gesetzen durch den Bundespräsidenten einschließlich verfassungsrechtlicher Prüfung stünden dem aber schutzwürdige Vertraulichkeitsinteressen entgegen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.11.2015, Seite 4, Inland

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