09.02.2002
Hessens Richter kippen Rasterfahndung
Innenminister Bouffier prüft Rechtsmittel gegen Spruch des Landgerichts Wiesbaden
Von Thomas Klein
Die Rasterfahndung unter den ausländischen Studenten an hessischen Hochschulen ist rechtswidrig. Dieses Urteil verkündete am Donnerstag das Landgericht Wiesbaden und gab damit einem sudanesischen Studenten aus Gießen Recht, der mit Unterstützung des Studentenausschusses der Uni gegen die Weitergabe von personenbezogenen Daten geklagt hatte. Das hessische Landeskriminalamt setzte darauf am Freitag die Rasterfahndung nach islamischen Extremisten aus, wie das hessische...
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