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Kartellamt verliert Streit mit Edeka

Düsseldorf. Das Bundeskartellamt hat im Kampf um die Begrenzung der Marktmacht der großen Einzelhandelsketten eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob am Dienstag eine Grundsatzentscheidung der »Wettbewerbshüter« auf, in der die vom größten deutschen Lebensmittelhändler Edeka nach der Übernahme der Discountkette Plus im Jahr 2009 von den Lieferanten geforderten »Hochzeitsrabatte« als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gebrandmarkt worden waren.

Der Vorsitzende Richter Jürgen Kühnen betonte, die vom Kartellamt angenommene Ausnutzung einer besonderen Marktmacht durch Edeka habe sich bei den Zeugenbefragungen nicht bestätigt. Zwar seien nach der Übernahme der Plus-Märkte bessere Konditionen für den Handelsriesen vereinbart worden, doch seien sie das Ergebnis von Verhandlungen zwischen annähernd gleichstarken Parteien gewesen.

Der Verband der deutschen Markenhersteller zeigte sich enttäuscht. Man werde darauf hinwirken, »dass dieses unbefriedigende Ergebnis vom Bundesgerichtshof korrigiert wird«. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.11.2015, Seite 9, Kapital & Arbeit

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