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Exminister muss 92.000 Euro zahlen

Weimar. Thüringens ehemaliger Staatskanzleiminister Jürgen Schöning muss nach einer Gerichtsentscheidung rund 92.000 Euro an die Landeskasse zahlen. Seine Klage gegen die Rückzahlungsforderung des Landes habe das Verwaltungsgericht Weimar abgewiesen, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf Anfrage. Sie bestätigte damit Angaben der Thüringer Allgemeinen (Mittwoch/Online). Thüringen hatte auf das Geld gepocht, weil Schöning sein Ministergehalt nicht wie vorgeschrieben mit seinen Ruhestandsbezügen als ehemaliger Landtagsdirektor in Kiel verrechnet hatte. Dagegen hatte er beim Verwaltungsgericht geklagt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.11.2015, Seite 2, Inland

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