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Europäischer Gerichtshof stärkt Mindestlohn

Luxemburg. Städte und Gemeinden dürfen die Vergabe eines Auftrages davon abhängig machen, ob der Anbieter Mindestlohn zahlt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschieden. Die EU-Regeln zur Entsendung von Beschäftigten würden den Ausschluss eines Bieters von einem öffentlichen Auftrag erlauben, wenn der dies verweigere. In dem Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen der Firma Regio-Post und Landau in der Pfalz. Das Unternehmen hatte beanstandet, dass die Stadt es bei der Vergabe eines Rahmenvertrages zur Briefzustellung ausgeschlossen hatte. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.11.2015, Seite 2, Inland

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