-
17.11.2015
- → Betrieb & Gewerkschaft
BRD: Gerichtsurteil gegen Sonntagsöffnungen
Berlin. Das Bundesverwaltungsgericht hat der Ausweitung der Sonntagsarbeitzeit einen Riegel vorgeschoben. Am vergangenen Mittwoch erklärte es eine Verordnung der bayerischen Gemeinde Eching für unwirksam. Sie hatte versucht, mehreren großen Möbelhändlern auch am Sonntag eine Öffnung zu erlauben und dies mit einem kleinen Frühlingsfest im örtlichen Gewerbegebiet begründet. Der Vorfall liegt bereits Jahre zurück, die Dienstleistungsgewerkschaft ver. di hatte damals gegen das Vorgehen geklagt. Letztere begrüßte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. »Das Urteil ist ein weiterer wichtiger Erfolg im Kampf gegen die Ausweitung von Ladenöffnungszeiten an Sonntagen«, sagte ver. di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger am Mittwoch. Das Gericht habe der Praxis von Gemeinden Einhalt geboten, die Scheinanlässe kreieren, um Sonntagsöffnungen zu erlauben. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!