24.10.2015
Am Kern vorbei
Verwaltungsgericht Stuttgart erklärt systematische Grenzkontrollen für rechtswidrig, ohne rassistische Komponente zu beurteilen
Von Claudia Wrobel
Der Zug hält im Grenzgebiet, und die einzigen, die kontrolliert werden, sind die Fahrgäste mit schwarzen Haaren und dunkler Haut. Das ist Alltag in Deutschland. »Racial Profiling« nennt sich diese Orientierung an Äußerlichkeiten, wenn es darum geht zu entscheiden, wer überhaupt kontrolliert wird. Dem wollte ein Deutsch-Afghane ein Ende machen und klagte gegen eine derartige Behandlung.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart entschied am Freitag, dass die Kontrollen an den...
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