10.10.2015
Gewerkschaften müssen warten
Keine Eilentscheidung zu sogenannter Tarifeinheit
Von Claudia Wrobel
Das sogenannte Tarifeinheitsgesetz bleibt erst mal in Kraft. Die Regelung besagt, dass in einem Betrieb nur noch der Tarifvertrag zur Anwendung kommen soll, der mit der Gewerkschaft abgeschlossen wurde, die die meisten Beschäftigten vertritt. Derzeit muss sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe damit befassen. Wie am Freitag mitgeteilt wurde, hat es am Dienstag beschlossen, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung von der Vereinigung Cockpit (VC)...
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