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23.01.2002

Berlin rastert ab

Landgericht erklärt die Rasterfahndung an Universitäten für illegal

Von Harald Neuber
Das Berliner Landgericht hat der Beschwerde der Berliner Humboldt-Universität gegen die Rasterfahndung an dieser Hochschule stattgegeben. Wie am gestrigen Dienstag bekannt wurde, entschieden die Richter bereits am 15. Januar, daß die Fahndung nach sogenannten Schläfern radikalislamistischer Organisationen an deutschen Universitäten unzulässig sei. Gegen die Freigabe der Daten von Studierenden hatten Betroffene, die Studierendenvertretung und die Leitung der Humboldt...

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