21.01.2002
DNA-Zwangstest angeordnet
Bundesanwaltschaft erhofft sich Aufklärung lange zurückliegender RAF-Anschläge
Von Peter Nowak
Heidi R. (Name der Redaktion bekannt) traute ihren Augen nicht, als sie das mehrseitige Schreiben der Bundesanwaltschaft (BAW) gelesen hatte. Dort wurde sie zu einem DNA-Test aufgefordert. »Die zwangsweise Durchführung des körperlichen Eingriffs in Gestalt einer Speichelprobe, hilfsweise einer Blutprobe« könne durch die freiwillige Einwilligung in die Durchführung der Maßnahme abgewendet werden, heißt es in dem Schreiben. Am heutigen Montag läuft die Frist ab, die d...
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