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02.10.2015

Spätgeburt Investorenschutz

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, CETA, sah ursprünglich keine privaten Schiedsgerichte vor

Von Ralf Wurzbacher
Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) war nicht immer das, als was es uns heute verkauft wird. Wie neu aufgetauchte Dokumente zum unterschriftsreifen Vertrag belegen, waren die umstrittenen Klauseln zum Investorenschutz in der Frühphase der Verhandlungen gar kein Thema. Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hat am Donnerstag drei Texte zum bisher geheimgehaltenen Verhandlungsman...

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