26.01.2002
Rechtsverweser
Günter Nooke kann den DDR-Bürgerschreck nicht lassen
Am Donnerstag setzte das Landessozialgericht Berlin die bundesdeutsche Praxis des pauschalen Sonderstrafrechts mit Hilfe von Rentenkürzungen für DDR-Bürger im allgemeinen und für ehemalige Angehörige des MfS im besonderen fort und erklärte die gekürzte Rente einer früheren Krankenschwester in Höhe von 800 Euro für rechtsgültig. Am Freitag erklärte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Günter Nooke: »Ich begrüße die Grundsatzentscheidung...
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