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24.09.2015

Freies Schussfeld

Krieg ist erlaubt, wenn es schnell gehen soll: Karlsruher Verfassungsrichter weichen Parlamentsbeteiligung bei Bundeswehreinsätzen auf

Von Frank Brendle
Das Bundesverfassungsgericht spielt Pingpong mit dem Parlamentsvorbehalt bei Kriegseinsätzen: Einerseits erlaubte es gestern der Bundesregierung, Blitzeinsätze der Bundeswehr im Ausland ohne Bundestagsbeschluss durchzuführen. Andererseits rieb es ihr unter die Nase, dass sie für sogenannte Hilfseinsätze ein Parlamentsmandat benötigt – jedenfalls manchmal, und wenn sie länger als ein paar Tage dauern. Das Urteil erfolgte im Zusammenhang mit der »Pegasus«-Operation im...

Artikel-Länge: 3478 Zeichen

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