18.09.2015
So billig nicht verfügbar
Wohnkosten für Bedürftige: Sozialgericht Dresden legt geringfügig höhere Obergrenzen fest
Von Susan Bonath
Wenn Bezieher von Hartz IV oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit zu teuer wohnen, müssen sie umziehen oder aus ihrem Regelsatz zuzahlen. Der Streit um die von Kommunen festgelegten Mietobergrenzen macht, neben dem Zwist um von Jobcentern verhängte Sanktionen, einen Großteil der Hartz-IV-Klagen aus. Das Sozialgericht Dresden hat nun in einem Musterverfahren Betroffenen in Sachsens Landeshauptstadt rückwirkend geringfügig höhere Unterkunftskosten zu...
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