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08.09.2015 / Betrieb & Gewerkschaft / Seite 15

Die Unsicherheit bleibt

Über das Streikrecht bei Kirchen sollte das Verfassungsgericht entscheiden. Hat es aber nicht getan. Diakonie und ver.di ziehen daraus ihre eigenen Schlüsse

Daniel Behruzi

»Das Gericht hat für Rechtssicherheit in der Frage des Streikrechts gesorgt.« So frohlockte der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, in der vergangenen Woche. Da hatte das Bundesverfassungsgericht gerade entschieden, die Beschwerde der Gewerkschaft ver.di in bezug auf das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen nicht zuzulassen (siehe jW vom 3.9.). Doch die Karlsruher Richter haben keineswegs in der Sache entschieden. Sie erteilten ver.di lediglich aus...

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