13.08.2015
Nur scheinbar für alle
Bundeskabinett winkt »Pflegestärkungsgesetz« durch: Ab 2017 Verbesserungen für Demenzkranke, aber nicht die nötige Reform, um Leistungen für Geringverdiener erschwinglich zu machen
Von Claudia Wrobel
Der große Wurf ist es auch dieses Mal nicht: Am Mittwoch hat das Bundeskabinett das zweite sogenannte Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Zentraler Punkt ist eine Neudefinition des Begriffs »Pflegebedürftigkeit«. Ab 1. Januar 2017 gelten somit statt der bisherigen drei Pflegestufen fünf. Welcher Kategorie jemand zugeordnet wird, soll wie bisher von dem Bedarf an Hilfe abhängen. Neu ist, dass nun auch Menschen, die nicht körperlich eingeschränkt sind, sondern durch ei...
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