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07.08.2015

Verfassungsgericht stoppt vorerst Endlager

Teile des französischen Wirtschaftsförderungsgesetzes hielten juristischer Prüfung nicht stand

Das französische Verfassungsgericht hat einen Passus zu einem geplanten Atommüllendlager aus einem Wirtschaftsförderungsgesetz gestrichen. Der Artikel sei nicht verfassungsgemäß verabschiedet worden, weil es keinen Zusammenhang zum Inhalt des Gesetzes gebe, entschieden die Richter. Deutsche Umweltpolitiker sahen in den Regeln eine Vorfestlegung auf den Standort Bure in Lothringen, nur gut 120 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Frankreichs Wirtschaftsminist...

Artikel-Länge: 2999 Zeichen

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