01.08.2015
Katholische Sonderregeln
Trotz Neuregelung noch immer eingeschränktes Arbeitsrecht
Die katholische Kirche hält an ihrem sogenannten dritten Weg im Arbeitsrecht fest, wenn sie sich auch als liberalerer Chef profilieren möchte. Ab Sonnabend gelten sowohl im kollektiven als auch im individuellen Recht der Beschäftigten neue Regeln – allerdings werden sie nicht bundesweit umgesetzt, sondern nur in 23 der 27 Diözesen. Die drei bayerischen Bistümer Eichstätt, Regensburg und Passau scheren wegen inhaltlicher Bedenken aus und übernehmen die Lockerungen zu...
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