31.07.2015
Dauerhafter Ausnahmezustand
Hamburger Koalition aus SPD und Grünen streitet um den richtigen Umgang mit ihren »Gefahrengebieten«. Ein Gericht hat die Sonderzonen längst für illegal erklärt
Von Reinhard Schwarz, Hamburg
Als im Frühjahr 2014 in Hamburg Demonstranten mit Toilettenbürsten gegen die Verhängung von Gefahrengebieten demonstrierten, ahnten sie nicht, dass sie ein gutes Jahr später Unterstützung von unerwarteter Seite bekommen würden: vom Oberverwaltungsgericht der Hansestadt (OVG). Die Richter erklärten im Mai die entsprechende Norm im Hamburgischen Polizeirecht für verfassungswidrig. Die Demonstranten hatten die Toilettenbürste als Symbol ihres Protestes erkoren, weil...
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