02.01.2002
Antragsfrist doch verlängert?
Neujahrsgrüße aus dem »Wartesaal der Entschädigungsbürokratie«
Von Maren Cronsnest
Am letzten Tag des vergangenen Jahres lief die Frist ab, in der die ehemaligen NS-Zwangsarbeiter einen Antrag auf Entschädigung stellen können. Diese Frist sei endgültig, so hieß es das ganze letzte Jahr über seitens des Vorstandes der Bundesstiftung »Erinnerung, Verantwortung und Zukunft«. Zum Jahreswechsel wurden aber Töne laut, die vorsichtig diese Endgültigkeit in Frage stellen. Die im »Entschädigungsgesetz« enthaltene Härteklausel würde jetzt großzügig ausgeleg...
Artikel-Länge: 3361 Zeichen


