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23.07.2015

Verfolgter Nudelhaufen des Tages: Spaghettimonster

Am Mittwoch scheiterte erste Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit (BfG) München, Michael Wladarsch, vor dem Verwaltungsgericht der bayerischen Hauptstadt mit seiner Klage gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrages. Der Designer hatte geltend gemacht, in seinem Grafikbüro stehe zwar ein Rundfunkgerät, der Raum sei aber gottesdienstlichen Zwecken geweiht. Laut Staatsvertrag ist für solche Stätten nichts zu entrichten. Die beklagte Seite, der Bayerische Rundfunk, be...

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