16.07.2015
Vier Jahre Haft für SS-Buchhalter
Kritik an Strafmaß und jahrzehntelanger Verschleppung. Haftfähigkeit des 94jährigen fraglich
Im Lüneburger Auschwitz-Prozess hat das Landgericht den früheren SS-Buchhalter Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt. Gröning sei der Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen schuldig, sagte der Vorsitzende Richter Franz Kompisch am Mittwoch. Es sei die eigene Entscheidung des Angeklagten gewesen, in dem Vernichtungslager Dienst zu tun. Es sei ihm lieber gewesen, dort zu sein als an der Front. »Ich will Sie hier nicht als feige bezeichnen, Herr Gröning, aber Sie h...
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