10.07.2015
Sparen durch Strafen
Regierung: Jobcenter verhängten seit 2007 Sanktionen gegen Erwerbslose in Milliardenhöhe. Sozialgerichte in Leipzig und Frankfurt am Main verteidigen die Praxis.
Von Susan Bonath
Hartz IV ist das Existenzminimum. Nur Erwerbslose ohne jedes Vermögen erhalten die Leistung. Allerdings: Wenn Betroffene sich einer Anordnung des Jobcenters nicht fügen, darf ihnen vom Minimum noch etwas weggenommen werden. Ein Sanktionskatalog im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II, Paragraph 31) macht es möglich. Und die Ämter strafen ausgiebig – seit 2012 eine Million Mal pro Jahr. Damit sorgen sie für einen »guten Schnitt«: Gut 1,55 Milliarden Euro sparte die Bunde...
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