07.07.2015
»System lebt von Angst«
Zweieinhalb Jahre auf Null: Hartz-IV-Aktivist Ralph Boes hungert erneut öffentlich
Von Susan Bonath
Vor zwei Monaten fasste Richter Jens Petermann am Sozialgericht Gotha einen Beschluss: Hartz-IV-Beziehern für das Nichtbefolgen von Auflagen die existenzsichernden Leistungen zu kürzen oder streichen, sei verfassungswidrig. Er leitete sein Urteil nach Karlsruhe weiter. Die ursprüngliche Beschlussvorlage, die der Kläger eingereicht hatte, gäbe es ohne Ralph Boes wohl nicht. Denn auf sein Bestreben hin hatten der Bundesrichter a.D., Wolfgang Nešković, und die Juristin...
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