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Bleiberecht weiter eingeschränkt

Berlin. Trotz der Kritik von Flüchtlingsverbänden und Opposition hat die Regierungskoalition am Donnerstag abend im Bundestag die Neuregelung des Bleiberechts beschlossen. Straffällige Ausländer sowie Flüchtlinge, die für ihren Aufenthalt falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben, sollen künftig schneller als bisher abgeschoben werden. Auf der anderen Seite erhalten gut integrierte Ausländer leichter eine Aufenthaltsgenehmigung. Dies soll der Fall sein, wenn sie seit mindestens acht Jahre ununterbrochen in Deutschland leben. Wenn sie mit einem minderjährigen Kind zusammenwohnen, reichen sechs Jahre aus. Allerdings müssen sie ihren Lebensunterhalt »überwiegend durch Erwerbstätigkeit« sichern, sich zur »freiheitlichen demokratischen Grundordnung« bekennen und Deutschkenntnisse aufweisen.

(Reuters/jW)

 

 

 

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.07.2015, Seite 2, Inland

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