21.12.2001
»Einsatzbereitschaft der Truppe gefährdet«
Gelöbnix-Störaktion: Landgericht Berlin sieht im Militärritual eine schützenswerte Versammlung
Von Frank Brendle
Die phantasievollen Protestaktionen gegen das Bundeswehrgelöbnis am 20. Juli 1999 in Berlin waren nach Ansicht des Landgerichts Berlin geeignet, die Einsatzbereitschaft und Schlagkraft der Bundeswehr zu gefährden. Eine Angeklagte wurde in dem Berufungsverfahren, das am Dienstag endete, wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Mark verurteilt, ein weiterer Angeklagter wegen Widerstandes gar zu 70 Tagessätzen.
Die...
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