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29.06.2015

Iss oder hungere

Urteil: Hartz-IV-Aufstocker dürfen vom Betrieb angebotene fettreiche Verpflegung ablehnen

Von Susan Bonath
Jobcenter kürzen Leistungen, wo sie können. Das Amt im Berliner Stadtbezirk Reinickendorf hatte einer aufstockenden Geringverdienerin eine freiwillige Pausenverpflegung als Einkommen angerechnet. Dass die Betroffene gar nichts verzehrt hatte, interessierte das Amt nicht. Dessen Logik: Sie hätte schließlich essen können. Das Sozialgericht Berlin hat die Behörde nun zurückgepfiffen. Sie muss nachzahlen. Das geht aus einem kurz vor dem Wochenende veröffentlichten Urtei...

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