Zum Inhalt der Seite
29.06.2015

Iss oder hungere

Urteil: Hartz-IV-Aufstocker dürfen vom Betrieb angebotene fettreiche Verpflegung ablehnen

Von Susan Bonath
Jobcenter kürzen Leistungen, wo sie können. Das Amt im Berliner Stadtbezirk Reinickendorf hatte einer aufstockenden Geringverdienerin eine freiwillige Pausenverpflegung als Einkommen angerechnet. Dass die Betroffene gar nichts verzehrt hatte, interessierte das Amt nicht. Dessen Logik: Sie hätte schließlich essen können. Das Sozialgericht Berlin hat die Behörde nun zurückgepfiffen. Sie muss nachzahlen. Das geht aus einem kurz vor dem Wochenende veröffentlichten Urtei...

Artikel-Länge: 3195 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90