29.06.2015
MAD-Akten bleiben Geheimsache
Der Axel-Springer-Verlag hat keinen Anspruch auf Einsicht in sämtliche Akten, die dem Verteidigungsministerium zu dem NSU-Mitglied und Exsoldaten Uwe Mundlos vorliegen. Das entschied in der vergangenen Woche das Verwaltungsgericht Köln, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. (Az. 13 K 3809/13)
Die Axel Springer AG hatte im Herbst 2012 beim Verteidigungsministerium Auskunft über dort vorliegen...
Artikel-Länge: 2273 Zeichen


