16.06.2015
»Man kann mit der Karte direkt zum Arzt gehen«
In Hamburg müssen kranke Asylbewerber nicht mehr langwierig bei der Behörde eine Behandlung beantragen. Gespräch mit Frank Burmester
Interview: Claudia Wrobel
Hamburg ist eines der wenigen Bundesländer, in denen Asylsuchende eine elektronische Gesundheitskarte (eGk) bekommen. Die Abrechnung der Leistungen für die Ärzte organisiert die AOK Bremen/Bremerhaven. Wie funktioniert Ihr Modell?
Die Personen, über die wir hier reden, sind sogenannte Grundleistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie kommen zunächst in der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung an, die in Hamburg bei der Innenbehörde angesiedelt is...
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