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15.06.2015

Sanktionsbefürworter begehren auf

Nach Gothaer Urteil: Wirtschaft, Regierung und Bundesagentur verteidigen Hartz-IV-System

Von Susan Bonath
Mit Hartz IV wurde das Recht auf ein »menschenwürdiges Existenzminimum« abgeschafft. Grundsicherung gibt es heute gegen Wohlverhalten. Halten sich Betroffene nicht an Auflagen, dürfen Jobcenter sie sanktionieren. Anspruch auf Ersatz haben sie nicht. Das Sozialgericht Gotha hält das für verfassungswidrig, Karlsruhe soll entscheiden. Im Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft stößt das auf Unmut. Dessen Thüringer Geschäftsführer Günther Richter findet den Gotha...

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