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11.06.2015

Konzepte nach Kassenlage

Rechtsanwältin kritisiert, von Hamburger Unternehmen erstellte niedrige Mietobergrenzen

Von Susan Bonath
Wie teuer Bezieher von Grundsicherung wohnen dürfen, bestimmen die Kommunen. Die Folge sind unrealistisch niedrige Mietobergrenzen. Zwar urteilte das Bundessozialgericht (BSG) 2009, dass Landkreise und Städte dafür ein »schlüssiges Konzept« vorweisen sollen. Dieses hat unter anderem die Hamburger Firma »Analyse & Konzepte« für über 70 Kommunen erstellt. Doch auch das Unternehmen drückt offenbar die Mietobergrenzen nach Kassenlage der Auftraggeber. Das zumindest mein...

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