10.06.2015
Urteil unter den Tisch gekehrt
Landgericht bestätigte Berliner Mietspiegel bereits im April – nur wissen sollte es niemand
Von Simon Zeise
Das Urteil hatte für Aufsehen gesorgt. Am 11. Mai entschied das Amtsgericht Charlottenburg zugunsten eines Vermieters, der den Preis seiner Wohnung über die ortsübliche Vergleichsmiete anheben wollte. Plötzlich drohte der Start der »Mietpreisbremse« zu scheitern, die am ersten Juni in der Hauptstadt in Kraft getreten ist.
Die Mietpreisbremse soll dafür sorgen, dass in Berlin die Mieten nicht über zehn Prozent des ortsüblichen Niveaus steigen. Was ortsüblich ist, def...
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