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06.06.2015

Schlag gegen Grundrechte

Neues Verfassungsschutzgesetz

Von Gastkommentar von Ulla Jelpke
Die Bundesregierung zieht ihre eigenen Schlussfolgerungen aus den Verwicklungen des Verfassungsschutzes in die NSU-Verbrechen: Der Inlandsgeheimdienst soll noch mehr spitzeln, und seine V-Leute sollen ganz legal Straftaten begehen dürfen. Stehen eingangs euphemistische Formulierungen von einem »zukunftsausgerichteten Verfassungsschutz« im Gesetzentwurf, wird hinten in der Begründung Tacheles geredet und von der »Abrundung«, also dem Ausbau der Beobachtungstätigkeit,...

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